a) Anliegenbringer/-in
- Die Termine für die Aufstellung eines Anliegens werden nach Vereinbarung bzw. freier Verfügbarkeit (2 Aufstellungen/Abend) sowie in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Termin sowie in der Reihenfolge der Bezahlung der Teilnahmekosten vergeben.
- Erst nach schriftlicher Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmekosten ist der Teilnahmeplatz fixiert (unabhängig vom Termin der Vorprozessarbeit*).
- Die Rechnungserstellung erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldung.
- Bei Rücktritt/Terminverschiebung bis 10 Tage vor dem jeweiligen Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- verrechnet. Bei Rücktritt/Terminverschiebung zu einem späteren Zeitpunkt wird ersucht, eine Ersatzteilnehmer/-in bekanntzugeben, da ansonsten der Gesamtbetrag einbehalten werden muss.
- Kommt die Veranstaltung nicht zustande, werden bereits erhaltene Zahlungen selbstverständlich zurückbezahlt. Weitere Verpflichtungen bestehen für die Veranstalter/-in(nen) bzw. die Leiter/-in(nen) nicht.
- Anliegenbringer/-innen können in der Regel zu allen weiteren Terminen vor und nach der Aufstellung ihres Anliegens kostenlos als Repräsentant/-in (Beobachter/-in, Lernende/-r, Hospitant-/in) teilnehmen.
Gültigkeit derzeit bis Dezember 2020.
* Systemische Strukturaufstellungen werden nicht als isolierte Maßnahme verstanden, sondern als Teil eines Beratungs-/Entwicklungsprozesses. Daher ist zumindest ein Vorgespräch bzw. eine Vorprozessarbeit erforderlich. Nachprozessarbeiten sind sehr empfehlenswert. Für das Vorgespräch sowie für Vor-/Nachprozessarbeiten werden separate Termine vergeben und separate Kosten in Rechnung gestellt (s. Kosten Beratung).
b) Repräsentant/-in (Beobachter/-in, Lernende/-r, Hospitant/-in)
- Die Teilnahme-Termine können nach Verfügbarkeit frei gewählt werden.
- Es ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Termin erforderlich.
- Die Rechnungslegung erfolgt (a) bei einmaliger Teilnahme im Nachhinein, (b) beim vergünstigten Block nach Anmeldung.
- Pro Teilnahme gibt es eine Gutschrift von Euro 10,- für die eventuelle Aufstellung eines eigenen Anliegens.
Gültigkeit derzeit bis Dezember 2020
- Der Treue-, PartnerInnen-/Familien-, Freundschaftsbonus von Euro 5,- wird zusätzlich zur Gutschrift von Euro 10,- vergeben (s. oben). Die Boni sind jedoch nicht miteinander kombinierbar.
- Der vergünstigte Block hat derzeit eine Gültigkeit bis Dezember 2020. Nicht konsumierte Einheiten können nicht rückerstattet werden.
HINWEISE:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Boni und Gutschriften.
Es werden im Zusammenhang mit den aktuellen Covid-19- Bestimmungen von allen Teilnehmer*innen b.a.w. folgende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Kenntnis genommen und akzeptiert: Sicherheits_Hygienemaßnahmen