Anmeldung
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmelde-, Teilnahme-, Zahlungs-, Stornoregelungen

akt. 04.07.2024

HINWEISE zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Frau Ursula Vorhemus:

 

  1. In den AGB werden die Begriffe KLIENT*IN, SUPERVISAND*IN, COACHEE, TEILNEHMER*IN unter der Bezeichnung GESCHÄFTSPARTNER*IN zusammengefasst.

  2.  In den AGB werden die Begriffe BERATUNG, SUPERVISION, COACHING, AUS-/FORTBILDUNG, SEMINAR, WORKSHOP unter der Bezeichnung EINZEL- bzw. GEMEINSCHAFTSPROZESS zusammengefasst.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Frau Ursula Vorhemus:

 

  1. Die Teilnahme an einem Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozess ersetzt weder eine medizinische Behandlung noch eine Psychotherapie – und auch keine juristische oder sonstige Fachberatung.

 

  1. Auf den/die Geschäftspartner*in trifft ENTWEDER/ODER zu:

ENTWEDER es trifft zu:

Derzeit leidet der/die Geschäftspartner*in weder an einer Erkrankung noch nehmt er/sie Medikamente ein, die der Teilnahme an einem Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozess entgegenstehen würden. Sollte sich diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ergeben, wird der/die Geschäftspartner*in Frau Ursula Vorhemus darüber informieren und eigenverantwortlich mit den zuständigen medizinischen und/oder psychotherapeutischen Fachkräften die weiteren Schritte hinsichtlich der Teilnahme an einem Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozess abklären.

ODER es trifft zu:

Derzeit befindet sich der/die Geschäftspartner*in in medizinischer und/oder psychotherapeutischer Behandlung. Die Möglichkeit der Teilnahmen an einem Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozess wird der/die Geschäftspartner*in eigenständig und in eigener Verantwortung mit den zuständigen Fachkräften klären. (Nähere, eventuell vertrauliche Informationen dazu erteilt der/die Geschäftspartner*in Frau Ursula Vorhemus gegebenenfalls mündlich.)

 

  1. Der/Die Geschäftspartner*in übernimmt in jeder Phase des Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozesses die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen und Entscheidungen sowie für seine/ihre Gesundheit und sein/ihr Wohlbefinden.

  2. Alle Schritte und Maßnahmen, die der/die Geschäftspartner*in infolge des Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozesses setzt, liegen in seinem/ihren Verantwortungsbereich.

 

  1. In Gemeinschaftsprozessen verpflichtet sich der/die Geschäftspartner*in, alle während der Veranstaltung erhaltenen Informationen über anwesende Personen sowie deren soziales Umfeld und deren Themen, Anliegen und/oder Arbeitsinhalte streng vertraulich zu behandeln und nicht nach außen zu tragen.

 

  1. Der/Die Geschäftspartner*in wird vor dem ersten Termin eines Einzel- oder Gruppenprozesses von Frau Ursula Vorhemus über die jeweiligen Kosten bzw. über die Höhe des Honorars informiert.

 

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar sofort und ohne Abzug bei Rechnungstellung fällig.

 

  1. Die jeweilige Rechnung wird an die vom Geschäftspartner/von der Geschäftspartnerin zu diesem Zweck angegebene Mailadresse gesendet, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.

 

  1. Erfolgt die Bezahlung trotz Fälligkeit nicht, so ist Frau Ursula Vorhemus ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann auch der Ersatz anderer, vom Geschäftspartner/von der Geschäftspartnerin verschuldeter Schäden geltend gemacht werden, wie beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Außerdem wird dem/der Geschäftspartner*in für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

 

  1. Der Rücktritt von einer in Anspruch genommenen Leistung ist rechtlich ausgeschlossen, selbst wenn die Leistung noch nicht bezahlt und/oder online vereinbart wurde (siehe FAGG § 18 Abs. 1 Z 10). Demnach ist eine in Anspruch genommene Leistung in jedem Fall zu bezahlen. Zum Rücktritt von vereinbarten, noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen siehe Pkt. 11.

 

  1. Die zwischen Frau Ursula Vorhemus und dem/der Geschäftspartner*in einvernehmlich festgelegten Termine für Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozesse sind verbindlich. Sollte der/die Geschäftspartner*in einen Termin nicht einhalten können, wird er/sie diesen so früh wie möglich absagen. Falls die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, verpflichtet sich der/die Geschäftspartner*in (sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde) das für diese Leistung vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu entrichten, selbst wenn ein Ersatztermin ausgemacht wird.

 

  1. Im Falle, dass Frau Ursula Vorhemus einen Termin für einen Einzel- bzw. Gemeinschaftsprozess nicht wahrnehmen kann, wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden können, wird eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung umgehend zurückerstattet, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung. Darüber hinaus erhebt der/die Geschäftspartner*in keinerlei Ansprüche.

 

  1. Frau Ursula Vorhemus hält jene Informationen, die ihr der/die Geschäftspartner*in im Zusammenhang mit seinem/ihrem Anliegen mitteilt, in einem Protokoll fest, sofern sie diese Informationen für den jeweiligen Prozess sowie für das weitere professionelle Vorgehen als relevant erachtet. Unter diesen Voraussetzungen können auch sensible Daten protokolliert werden, wie beispielsweise Gesundheitsangaben, Religionsbekenntnis oder sexuelle Orientierung. Diese Daten sind, ebenso wie das gesamte Protokoll, ausschließlich für Frau Ursula Vorhemus einsehbar und werden weder an Dritte weitergegeben noch offengelegt. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung/DSGVO unterliegen sowohl die Protokolle als auch einzelne sensible Daten einer gesetzlich festgelegten Löschungsfrist innerhalb eines vorgegeben Zeitrahmens (siehe Datenschutz).

 

  1. Frau Ursula Vorhemus ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet (siehe GewO § 119 Abs. 4). Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn der/die Geschäftspartner*in Frau Ursula Vorhemus ausdrücklich schriftlich von der Verschwiegenheit entbindet (z. B. zur Zeugenaussage / siehe ZPO § 321 Abs. 3), was aber keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung beinhaltet (Aussageverweigerungsrecht / siehe StPO § 157 Abs. 1 z 3). Dokumentationspflichtige Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht gibt es in gerechtfertigten Notsituationen zur Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung (siehe StGB § 286) sowie bei einem begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung (Mitteilungspflicht / siehe B-KJHG § 37).

  2. Mit der Anmeldung bzw. mit der Terminvereinbarung zu einem Einzel- bzw. Gruppenprozess erklärt sich der/die Geschäftspartner*in mit der Verarbeitung seiner/ihrer Daten für die Zwecke des jeweiligen Einzel- bzw. Gruppenprozesses einverstanden. Die Datenschutzerklärung der Verantwortlichen Frau Ursula Vorhemus ist dem/der Geschäftspartner*in bekannt bzw. er/sie wurde ausdrücklich darauf hingewiesen (siehe Datenschutz).

  3. Die unter Pkt. 1-15 aufgelisteten Regelungen treffen sowohl auf Termine in Präsenz als auch auf Online- und Telefonsitzungen zu.

  4. Für eine Aus-/Fortbildung gibt es über die in Pkt. 1-15 genannten Regelungen hinausgehende bzw. von den Pkt. 1-15 zum Teil abweichende Teilnahme-, Anmelde-, Zahlungs-, Storno- und Rücktrittsbestimmungen, die allesamt im entsprechenden Aus-/Fortbildungsvertrag festgehalten sind.

  5. Für Online-Termine per Zoom siehe zusätzlich: Zooms Datenschutzerklärung: https://explore.zoom.us/de/privacy/

  6. Für den Fall, dass in Bezug auf die unter Pkt. 1-18 angeführten Themen Rechtsstreitigkeiten zwischen Frau Ursula Vorhemus und dem/der Geschäftspartner*in auftreten, gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang wird ausschließlich die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart.

 

AGB/UV als Download/PDF

Datenschutzerklärung/UV als Download/PFD 

 

a) Anliegenbringer*innen

  • Die Termine für die Aufstellung eines Anliegens werden nach Vereinbarung bzw. freier Verfügbarkeit (2 Aufstellungen/Abend bzw. 4-5 Aufstellungen/Samstag) sowie in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Termin sowie in der Reihenfolge der Bezahlung der Teilnahmekosten vergeben.
  • Erst nach schriftlicher Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmekosten ist der Teilnahmeplatz fixiert (unabhängig vom Termin der Vorprozessarbeit*). 
  • Die Rechnungserstellung erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldung.
  • Bei Rücktritt/Terminverschiebung bis 10 Tage vor dem jeweiligen Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- verrechnet. Bei Rücktritt/Terminverschiebung  zu einem späteren Zeitpunkt wird ersucht, eine Ersatzteilnehmer/-in bekanntzugeben, da ansonsten der Gesamtbetrag einbehalten werden muss. 
  • Kommt die Veranstaltung nicht zustande, werden bereits erhaltene Zahlungen selbstverständlich zurückbezahlt. Weitere Verpflichtungen bestehen für die Veranstalterin bzw. die Leiterin nicht. 
  • Anliegenbringer*innen können in der Regel zu allen weiteren Terminen vor und nach der Aufstellung ihres Anliegens kostenlos als Repräsentant*innen (Beobachter*innen, Hospitant*innen, Lernende) teilnehmen. Gültigkeit bis zu einem Jahr nach dem eigenen Aufstellungstermin.
     

* Systemische Strukturaufstellungen werden nicht als isolierte Maßnahme verstanden, sondern als Teil eines Beratungs-/Entwicklungsprozesses. Daher ist zumindest ein Vorgespräch bzw. eine Vorprozessarbeit erforderlich. Nachprozessarbeiten sind sehr empfehlenswert. Für das Vorgespräch sowie für Vor-/Nachprozessarbeiten werden separate Termine vergeben und separate Kosten in Rechnung gestellt (s. Kosten Beratung).


b) Repräsentant*innen (teilnehmende Beobachter*innen, Hospitant*innen, Lernende)

  • Die Teilnahme-Termine können nach Verfügbarkeit frei gewählt werden.
  • Es ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Termin erforderlich.
  • Die Rechnungslegung erfolgt im Nachhinein. 

 

Weitere Infos Abend- &  Samstaggruppe

  • Infoabende sind kostenlos.
  • Es gibt keine speziellen Anmelde-/Teilnahme-/Zahlungsregelungen.
  • Es wird um eine zeitgerechte An-/Ab-/Ummeldung ersucht.