Anmeldung
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmelde-, Teilnahme-, Zahlungs-, Stornoregelungen

letzte Aktualisierung: 13.02.2026

HINWEISE zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratung (AGB/Beratung):

 

  1. In den AGB wird der:die Klient:in als DIE ZU BERATENDE PERSON bzw. als DIE BERATENE PERSON bezeichnet.
  2. In den AGB werden die PSYCHOLOGISCHE/PSYCHOSOZIALE BERATUNG kurz BERATUNG genannt.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  BERATUNG (AGB/BERATUNG) von Frau Ursula Vorhemus:

 

  1. Die Teilnahme an einer Beratung ersetzt weder eine medizinische Behandlung noch eine Psychotherapie sowie keine juristische oder sonstige Fachberatung.

 

  1. Auf die zu beratende Person trifft einer der folgenden Punkte zu:

 

  1. ENTWEDER: Die zu beratende Person leidet derzeit an keiner psychischen Erkrankung und nimmt keine Medikamente ein, die einer Beratung entgegenstehen würden. Sollte sich daran zu einem späteren Zeitpunkt etwas ändern, informiert die zu beratende Person Frau Ursula Vorhemus darüber und klärt die weiteren Schritte in Bezug auf die Beratung eigenverantwortlich mit den zuständigen medizinischen und/oder psychotherapeutischen Fachkräften ab.

  2. ODER: Die zu beratende Person befindet sich in medizinischer und/oder psychotherapeutischer Behandlung. Die Teilnahme an der Beratung wird von der zu beratenden Person eigenständig zunächst mit den zuständigen Fachkräften und – sofern eine entsprechende medizinische Einwilligung vorliegt – anschließend gemeinsam mit Frau Ursula Vorhemus abgestimmt.

 

  1. Unabhängig von Punkt 2a. und 2b. behält sich Frau Ursula Vorhemus vor, eine Beratung im Einzelfall aus fachlichen Gründen abzulehnen, sofern dies im Interesse der zu beratenden Person oder im Sinne einer verantwortungsvollen Beratung angezeigt ist.

  2. Die zu beratende Person übernimmt in jeder Phase der Beratung die volle Verantwortung für ihre Handlungen und Entscheidungen sowie für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden.

  3. Sämtliche Schritte und Maßnahmen, die die zu beratende Person aufgrund der Beratung setzt, liegen in ihrem Verantwortungsbereich.

 

  1. Die zu beratende Person wird vor dem ersten Beratungstermin von Frau Ursula Vorhemus über die jeweiligen Kosten bzw. über die Höhe des Honorars informiert.

 

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar sofort und ohne Abzug bei Rechnungsstellung fällig.

 

  1. Die jeweilige Rechnung wird grundsätzlich an die von der zu beratenden Person zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

  1. Erfolgt die Bezahlung trotz Fälligkeit nicht, ist Frau Ursula Vorhemus ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr zu verrechnen. Darüber hinaus kann auch der Ersatz anderer, von der beratenen Person verschuldeter Schäden geltend gemacht werden, insbesondere notwendige Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Für jede schriftliche Mahnung wird der beratenen Person ein Betrag von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

 

  1. Der Rücktritt von einer bereits in Anspruch genommenen Beratung ist rechtlich ausgeschlossen, selbst wenn die Leistung noch nicht bezahlt und/oder online vereinbart wurde (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Eine in Anspruch genommene Leistung ist daher in jedem Fall zu bezahlen. Zum Rücktritt von vereinbarten, noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen siehe Punkt 11.

 

  1. Die zwischen Frau Ursula Vorhemus und der zu beratenden Person einvernehmlich festgelegten Beratungstermine sind verbindlich. Kann die zu beratende Person einen Termin nicht wahrnehmen, hat sie diesen so früh wie möglich abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, verpflichtet sich die zu beratende Person – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde –, das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu entrichten, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird.

 

  1. Kann Frau Ursula Vorhemus einen vereinbarten Beratungstermin nicht wahrnehmen, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, wird eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung umgehend zurückerstattet, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

 

  1. Frau Ursula Vorhemus hält jene Informationen, die ihr von der zu beratenden Person im Zusammenhang mit dem Beratungsanliegen mitgeteilt werden, in einem Protokoll fest, sofern sie diese für den Beratungsprozess sowie für das weitere professionelle Vorgehen als relevant erachtet.

 

  1. Unter den in Punkt 13 genannten Voraussetzungen können auch sensible Daten protokolliert werden, beispielsweise Gesundheitsangaben, Religionsbekenntnis oder sexuelle Orientierung. Diese Daten sind – ebenso wie das gesamte Protokoll – ausschließlich für Frau Ursula Vorhemus einsehbar und werden weder an Dritte weitergegeben noch offengelegt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen sowohl die Protokolle als auch sensible Daten gesetzlich festgelegten Löschfristen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (siehe Datenschutz).

 

  1. Frau Ursula Vorhemus ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet (§ 119 Abs. 4 GewO). Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn die beratene Person Frau Ursula Vorhemus ausdrücklich schriftlich davon entbindet (z. B. Zeugenaussage gemäß § 321 Abs. 3 ZPO), ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung entsteht (Aussageverweigerungsrecht gemäß § 157 Abs. 1 Z 3 StPO). Dokumentationspflichtige Ausnahmen bestehen in gerechtfertigten Notsituationen zur Verhinderung einer strafbaren Handlung (§ 286 StGB) sowie bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Mitteilungspflicht gemäß § 37 B-KJHG).

 

  1. Mit der Anmeldung bzw. Terminvereinbarung erklärt sich die zu beratende Person mit der Verarbeitung ihrer Daten zum Zweck der Beratung einverstanden. Die Datenschutzerklärung von Frau Ursula Vorhemus ist der zu beratenden Person bekannt bzw. wurde sie ausdrücklich darauf hingewiesen (siehe Datenschutz).

 

  1. Die unter Punkt 1–16 angeführten Regelungen gelten sowohl für Beratungstermine in Präsenz als auch für Online- und Telefonsitzungen.

 

  1. Für Online-Termine per Zoom siehe auch die Datenschutzerklärung von Zoom:
    https://explore.zoom.us/de/privacy/

  2. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Punkt 1–18 angeführten Regelungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand sind österreichische Gerichte.

 

Die zu beratende Person nimmt mit der Anmeldung die AGB für Beratung von Frau Ursula Vorhemus (Punkte 1–19) zur Kenntnis und erklärt sich damit vollinhaltlich einverstanden.

AGB/Beratung_UV als Download/PDF

Datenschutzerklärung_UV als Download/PFD  

 

letzte Aktualisierung: 13.02.2026

 

HINWEISE zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Supervision & Coaching (AGB/Supervision/Coaching):

 

  1. In den AGB wird der:die Supervisand:in bzw. der:die Coachee als DIE ZU BERATENDE PERSON bzw. als DIE BERATENE PERSON bezeichnet.
  2. In den AGB wird die SUPERVISION bzw. das COACHING kurz BERATUNG genannt.

 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SUPERVISION | COACHING (AGB/SUPERVISION/COACHING)

von Frau Ursula Vorhemus

 

  1. Die zu beratende Person übernimmt in jeder Phase der Beratung die volle Verantwortung für ihre Handlungen und Entscheidungen sowie für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden.

  2. Sämtliche Schritte und Maßnahmen, die die zu beratende Person aufgrund der Beratung setzt, liegen in ihrem Verantwortungsbereich.

 

  1. Die zu beratende Person wird vor dem ersten Beratungstermin von Frau Ursula Vorhemus über die jeweiligen Kosten bzw. über die Höhe des Honorars informiert.

 

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar sofort und ohne Abzug bei Rechnungsstellung fällig.

 

  1. Die jeweilige Rechnung wird grundsätzlich an die von der zu beratenden Person zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

  1. Erfolgt die Bezahlung trotz Fälligkeit nicht, ist Frau Ursula Vorhemus ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr zu verrechnen. Darüber hinaus kann auch der Ersatz anderer, von der beratenen Person verschuldeter Schäden geltend gemacht werden, insbesondere notwendige Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Für jede schriftliche Mahnung wird der beratenen Person ein Betrag von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

 

  1. Der Rücktritt von einer bereits in Anspruch genommenen Beratung ist rechtlich ausgeschlossen, selbst wenn die Leistung noch nicht bezahlt und/oder online vereinbart wurde (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Eine in Anspruch genommene Leistung ist daher in jedem Fall zu bezahlen. Zum Rücktritt von vereinbarten, noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen siehe Punkt 11.

 

  1. Die zwischen Frau Ursula Vorhemus und der zu beratenden Person einvernehmlich festgelegten Beratungstermine sind verbindlich. Kann die zu beratende Person einen Termin nicht wahrnehmen, hat sie diesen so früh wie möglich abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, verpflichtet sich die zu beratende Person – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde –, das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu entrichten, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird.

 

  1. Kann Frau Ursula Vorhemus einen vereinbarten Beratungstermin nicht wahrnehmen, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, wird eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung umgehend zurückerstattet, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

 

  1. Frau Ursula Vorhemus hält jene Informationen, die ihr von der zu beratenden Person im Zusammenhang mit dem Beratungsanliegen mitgeteilt werden, in einem Protokoll fest, sofern sie diese für den Beratungsprozess sowie für das weitere professionelle Vorgehen als relevant erachtet.

 

  1. Unter den in Punkt 13 genannten Voraussetzungen können auch sensible Daten protokolliert werden. Diese Daten sind – ebenso wie das gesamte Protokoll – ausschließlich für Frau Ursula Vorhemus einsehbar und werden weder an Dritte weitergegeben noch offengelegt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen sowohl die Protokolle als auch sensible Daten gesetzlich festgelegten Löschfristen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (siehe Datenschutz).

 

  1. Frau Ursula Vorhemus ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet (§ 119 Abs. 4 GewO). Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn die beratene Person Frau Ursula Vorhemus ausdrücklich schriftlich davon entbindet (z. B. Zeugenaussage gemäß § 321 Abs. 3 ZPO), ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung entsteht (Aussageverweigerungsrecht gemäß § 157 Abs. 1 Z 3 StPO). Dokumentationspflichtige Ausnahmen bestehen in gerechtfertigten Notsituationen zur Verhinderung einer strafbaren Handlung (§ 286 StGB) sowie bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Mitteilungspflicht gemäß § 37 B-KJHG).

 

  1. Mit der Anmeldung bzw. Terminvereinbarung erklärt sich die zu beratende Person mit der Verarbeitung ihrer Daten zum Zweck der Beratung einverstanden. Die Datenschutzerklärung von Frau Ursula Vorhemus ist der zu beratenden Person bekannt bzw. wurde sie ausdrücklich darauf hingewiesen (siehe Datenschutz).

 

  1. Die unter Punkt 1–13 angeführten Regelungen gelten sowohl für Beratungstermine in Präsenz als auch für Online- und Telefonsitzungen.

 

  1. Für Online-Termine per Zoom siehe auch die Datenschutzerklärung von Zoom:
    https://explore.zoom.us/de/privacy/

  2. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Punkt 1–15 angeführten Regelungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand sind österreichische Gerichte.

Die zu beratende Person nimmt mit der Anmeldung die AGB für Supervision bzw. Coaching von Frau Ursula Vorhemus (Punkte 1–16) zur Kenntnis und erklärt sich damit vollinhaltlich einverstanden.

 

AGB/Supervision/Coaching_UV als Download/PDF

Datenschutzerklärung_UV als Download/PFD

a) Anliegenbringer*innen

  • Die Termine für die Aufstellung eines Anliegens werden nach Vereinbarung bzw. freier Verfügbarkeit (2 Aufstellungen/Abend bzw. 4-5 Aufstellungen/Samstag) sowie in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Termin sowie in der Reihenfolge der Bezahlung der Teilnahmekosten vergeben.
  • Erst nach schriftlicher Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmekosten ist der Teilnahmeplatz fixiert (unabhängig vom Termin der Vorprozessarbeit*). 
  • Die Rechnungserstellung erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldung.
  • Bei Rücktritt/Terminverschiebung bis 10 Tage vor dem jeweiligen Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- verrechnet. Bei Rücktritt/Terminverschiebung  zu einem späteren Zeitpunkt wird ersucht, eine Ersatzteilnehmer/-in bekanntzugeben, da ansonsten der Gesamtbetrag einbehalten werden muss. 
  • Kommt die Veranstaltung nicht zustande, werden bereits erhaltene Zahlungen selbstverständlich zurückbezahlt. Weitere Verpflichtungen bestehen für die Veranstalterin bzw. die Leiterin nicht. 
  • Anliegenbringer*innen können in der Regel zu allen weiteren Terminen vor und nach der Aufstellung ihres Anliegens kostenlos als Repräsentant*innen (Beobachter*innen, Hospitant*innen, Lernende) teilnehmen. Gültigkeit bis zu einem Jahr nach dem eigenen Aufstellungstermin.
     

* Systemische Strukturaufstellungen werden nicht als isolierte Maßnahme verstanden, sondern als Teil eines Beratungs-/Entwicklungsprozesses. Daher ist zumindest ein Vorgespräch bzw. eine Vorprozessarbeit erforderlich. Nachprozessarbeiten sind sehr empfehlenswert. Für das Vorgespräch sowie für Vor-/Nachprozessarbeiten werden separate Termine vergeben und separate Kosten in Rechnung gestellt (s. Kosten Beratung).


b) Repräsentant*innen (teilnehmende Beobachter*innen, Hospitant*innen, Lernende)

  • Die Teilnahme-Termine können nach Verfügbarkeit frei gewählt werden.
  • Es ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Termin erforderlich.
  • Die Rechnungslegung erfolgt im Nachhinein. 

 

Weitere Infos Abend- &  Samstaggruppe

  • Infoabende sind kostenlos.
  • Es gibt keine speziellen Anmelde-/Teilnahme-/Zahlungsregelungen.
  • Es wird um eine zeitgerechte An-/Ab-/Ummeldung ersucht.